Kostenlose Ersteinschätzung
Erbausgleich-Rechner
Sie haben gepflegt — Ihre Geschwister nicht? Schätzen Sie in 2 Minuten, welcher Ausgleich nach §2057a BGB realistisch ist. Persönlich ausgewertet, kostenlos & unverbindlich.
Schätzung liegt vor
Ihre Einschätzung ist fertig — ich ordne sie persönlich für Sie ein.
Aus Ihren Angaben habe ich eine Orientierungsspanne für Ihren Ausgleichsanspruch ermittelt. Ob sie trägt, hängt von wenigen Voraussetzungen ab, die ich kurz mit Ihnen durchgehe — als zertifizierte Pflegesachverständige, kostenlos und unverbindlich. Wohin darf ich Ihnen das Ergebnis senden?
Unverbindliche Orientierung — die tatsächliche Ausgleichung bemisst sich nach Billigkeit (§2057a Abs. 3 BGB). Keine Rechtsberatung; die Durchsetzung übernimmt eine Kanzlei für Erbrecht.
Lieber direkt sprechen? 0911 / 50 73 91 02
Wie der Erbausgleich-Rechner schätzt — und was danach kommt
Die Logik folgt der Praxis zu §2057a BGB: Ihr Zeitaufwand wird mit Stundensätzen bewertet, die sich an den ersparten Kosten professioneller Pflege orientieren, und anschließend am Nachlasswert gespiegelt — denn die Ausgleichung ist eine Billigkeitsentscheidung, keine simple Multiplikation. Die vollständige Rechtslage mit durchgerechnetem Beispiel steht im Ratgeber §2057a BGB: Wer pflegt, erbt mehr. Für die belastbare Bezifferung — gegenüber Geschwistern, Kanzlei oder Gericht — erstelle ich das Sachverständigengutachten zum Pflege-Erbausgleich. Und wer aktuell noch pflegt, sichert mit dem Pflegetagebuch schon heute die Beweise von morgen.
Häufige Fragen zum Erbausgleich-Rechner
Wie funktioniert der Pflege-Erbausgleich-Rechner?
Aus Pflegedauer, wöchentlichen Stunden und Pflegegrad ermittelt der Rechner den Zeitwert Ihrer Pflegeleistung — bewertet mit Stundensätzen, die sich an den ersparten Kosten professioneller Pflege orientieren — und gleicht ihn nach der Billigkeitslogik des §2057a BGB mit dem Nachlasswert ab. Das Ergebnis ist eine erste Orientierungsspanne, die ich Ihnen persönlich erläutere.
Ist die Schätzung verbindlich?
Nein — die tatsächliche Ausgleichung bemisst sich nach Billigkeit im Einzelfall (§2057a Abs. 3 BGB) und hängt von Nachweisen, Nachlasswert und der Verhandlung oder gerichtlichen Bewertung ab. Die Spanne zeigt Ihnen aber realistisch, in welcher Größenordnung sich Ihr Anspruch bewegt und ob sich eine Bezifferung lohnt.
Warum bekomme ich das Ergebnis nicht sofort angezeigt?
Weil eine nackte Zahl ohne Einordnung mehr schadet als nützt: Ob die Spanne trägt, hängt an Voraussetzungen (Abkömmling? unentgeltlich? belegbar?), die ich kurz mit Ihnen durchgehe. Sie erhalten Ihre Einschätzung deshalb persönlich — kostenlos und unverbindlich, in der Regel werktags innerhalb von 24 Stunden.
Ersetzt der Rechner ein Gutachten oder einen Anwalt?
Nein. Der Rechner liefert die Orientierung, mein Sachverständigengutachten die belastbare Bezifferung für Verhandlung und Gericht — und die rechtliche Durchsetzung übernimmt eine Kanzlei für Erbrecht. Die Rollen erkläre ich auf der Leistungsseite zum Pflege-Erbausgleich.
Was passiert mit meinen Eingaben?
Ihre Angaben zu Pflegedauer, Stunden, Pflegegrad und Nachlasswert werden nur zur Berechnung der Orientierungsspanne übermittelt — anonym, ohne Speicherung. Ihre Kontaktdaten erhalte ich erst, wenn Sie das Formular danach separat absenden. Keine Weitergabe an Dritte.