Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Leistung

Pflegegutachten in Nürnberg: unabhängig & gerichtsfest

Ein unabhängiges Pflegegutachten stellt fest, welcher Pflegegrad einer Person tatsächlich zusteht — erhoben nach denselben Kriterien wie beim Medizinischen Dienst, aber ohne Bindung an eine Kasse. Ich erstelle Einstufungsgutachten für Versicherte, Einrichtungen und Verfahren in Nürnberg und Mittelfranken.

Wann brauche ich ein unabhängiges Pflegegutachten?

Ein eigenes Gutachten ist in vier Situationen sinnvoll:

  • Vor dem Antrag: Sie möchten realistisch einschätzen, welcher Pflegegrad erreichbar ist, bevor Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.
  • Als Zweitmeinung: Das MD-Ergebnis erscheint Ihnen zu niedrig — eine unabhängige Punktberechnung zeigt, ob sich ein Widerspruch lohnt.
  • Im Verfahren: Für Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht brauchen Sie eine fachlich belastbare Gegenposition.
  • Zur Verifizierung: Einrichtungen und Kostenträger lassen bestehende Einstufungen überprüfen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Grundlage ist das gesetzliche Begutachtungsinstrument (NBA) mit sechs Modulen — von Mobilität über Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltagslebens. Jedes Modul wird gewichtet, die Summe ergibt 0 bis 100 Punkte und damit den Pflegegrad. Die genaue Punktetabelle erkläre ich unter Module & Punkte.

Kernfakt: Ab 12,5 Punkten besteht Anspruch auf Pflegegrad 1, ab 90 Punkten auf Pflegegrad 5. Schon wenige Punkte Unterschied entscheiden über mehrere hundert Euro Leistung im Monat.

So läuft die Begutachtung bei mir ab

  1. Kostenfreies Erstgespräch — telefonisch klären wir Situation, Ziel und Umfang; Sie erhalten ein Festpreisangebot.
  2. Hausbesuch — ich erhebe alle sechs Module vor Ort, spreche mit Pflegepersonen und sichte Pflegedokumentation und Arztberichte.
  3. Schriftliches Gutachten — mit nachvollziehbarer Punktberechnung, Pflegegrad-Empfehlung und Begründung jeder Bewertung.
  4. Besprechung — ich erkläre Ihnen das Ergebnis und die nächsten Schritte, auf Wunsch auf Polnisch.

Warum bei Gabriela Bortel?

  • Zertifizierte Pflegesachverständige (GGSD), tätig seit 2014
  • Externe Gutachterin der Abteilung Medizinrecht des MD Bayern und für Medicproof
  • Über 20 Jahre eigene Pflegepraxis, davon viele Jahre Intensivpflege
  • Beratung und Begutachtung auf Deutsch und Polnisch

Häufige Fragen zum Pflegegutachten

Was ist der Unterschied zwischen einem MD-Gutachten und einem unabhängigen Pflegegutachten?

Das MD-Gutachten wird im Auftrag der Pflegekasse erstellt und entscheidet über Ihren Pflegegrad. Ein unabhängiges Gutachten beauftragen Sie selbst — es prüft dieselben Kriterien, ist aber keiner Kasse verpflichtet und kann als Zweitmeinung, zur Vorbereitung oder im Widerspruchsverfahren eingesetzt werden.

Wie läuft ein privates Pflegegutachten ab?

Nach dem kostenfreien Erstgespräch besuche ich die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Einrichtung, erhebe alle sechs Module des Begutachtungsinstruments, sichte Pflegedokumentation und Arztberichte und erstelle ein schriftliches Gutachten mit Punktberechnung und Pflegegrad-Empfehlung.

Wie lange dauert die Erstellung eines Pflegegutachtens?

Vom Hausbesuch bis zum fertigen schriftlichen Gutachten vergehen in der Regel ein bis zwei Wochen. In eilbedürftigen Fällen — etwa bei laufenden Widerspruchsfristen — sind kürzere Bearbeitungszeiten nach Absprache möglich.

Was kostet ein privates Pflegegutachten?

Der Preis hängt vom Umfang ab (Kurzeinschätzung, vollständiges Einstufungsgutachten, Gegengutachten). Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot — das Erstgespräch ist immer kostenfrei.

Ist ein privates Gutachten vor Gericht verwertbar?

Ja. Ein methodisch sauberes Parteigutachten nach den Kriterien des Begutachtungsinstruments wird von Sozialgerichten als qualifizierter Parteivortrag gewürdigt und ist häufig Anlass für eine erneute gerichtliche Begutachtung.