Leistungen für Sozialgerichte
- Gerichtsgutachten nach §106 SGG zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung nach SGB XI — mit Hausbesuch, vollständiger Modulerhebung und transparenter Punktberechnung.
- Gutachten zu Pflegefehlern: Abgleich des Pflegeverlaufs mit den nationalen Expertenstandards, Bewertung von Vermeidbarkeit und Kausalität.
- Ergänzende Stellungnahmen zu Einwendungen der Beteiligten und Erläuterung des Gutachtens im Termin.
Leistungen für Rechtsanwaltskanzleien
- Fachliche Ersteinschätzung eines Mandats vor Übernahme — lohnt sich das Verfahren?
- Parteigutachten als qualifizierter Vortrag im Widerspruchs- und Klageverfahren.
- Kritische Würdigung von MD- und gegnerischen Gutachten, Formulierung präziser Beweisfragen.
- Beratung zu SGB XI und SGB V §66 in Streitigkeiten über Pflegebedürftigkeit und Leistungsansprüche.
Unabhängigkeit: Als externe Gutachterin der Abteilung Medizinrecht des MD Bayern kenne ich beide Seiten der Begutachtungspraxis — und bin als selbstständige Sachverständige ausschließlich dem fachlichen Befund verpflichtet.
Arbeitsweise
Jedes Gutachten folgt derselben Methodik: vollständige Aktenanalyse, eigene Befunderhebung vor Ort, Bewertung streng entlang des Begutachtungsinstruments bzw. der Expertenstandards, klare Trennung von Befund und Bewertung. Formulierungen sind so gehalten, dass sie für Kammer, Beteiligte und Mandanten gleichermaßen nachvollziehbar sind.
Häufige Fragen von Kanzleien und Gerichten
Welche Gutachten erstellen Sie für Sozialgerichte?
Schwerpunkte sind Gutachten zur Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad-Einstufung nach SGB XI, zur Angemessenheit von Pflegeleistungen sowie sachverständige Einschätzungen zu potenziellen Pflegefehlern in Haftungsverfahren.
Welche Qualifikation bringen Sie für Gerichtsgutachten mit?
Ich bin zertifizierte Pflegesachverständige (GGSD), seit 2014 gutachterlich tätig und arbeite als externe Gutachterin für die Abteilung Medizinrecht des MD Bayern sowie für Medicproof. Dazu kommen über 20 Jahre eigene Pflegepraxis, davon viele Jahre Intensivpflege.
Unterstützen Sie auch Rechtsanwaltskanzleien direkt?
Ja — von der fachlichen Ersteinschätzung eines Mandats über Parteigutachten und die Formulierung von Beweisfragen bis zur kritischen Würdigung gegnerischer Gutachten und der Vorbereitung von Terminen.
Wie schnell können Sie ein Gerichtsgutachten liefern?
Die Bearbeitungszeit hängt von Aktenumfang und Fragestellung ab und wird bei Beauftragung verbindlich vereinbart. Fristsachen kennzeichne ich entsprechend und priorisiere sie.