Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

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Pflegegrade verstehen: Punkte, Leistungen, Ansprüche

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt. Fünf Grade, ermittelt über ein Punktsystem von 0 bis 100 — hier erklärt eine zertifizierte Sachverständige, wie die Einstufung funktioniert und was Ihnen zusteht.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Punkte Pflegegeld Sachleistung Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte 131 € / Monat
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte 347 € / Monat bis 796 € / Monat 131 € / Monat
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte 599 € / Monat bis 1.497 € / Monat 131 € / Monat
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte 800 € / Monat bis 1.859 € / Monat 131 € / Monat
Pflegegrad 5 90 bis 100 Punkte 990 € / Monat bis 2.299 € / Monat 131 € / Monat

Beträge Stand 2025. Die Leistungsbeträge werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst — verbindlich ist der aktuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Bis Ende 2016 hieß dieses System noch Pflegestufe — wer die alte Einstufung kennt, findet die offizielle Umrechnung im Artikel Pflegestufe zu Pflegegrad.

Jeden Pflegegrad im Detail

Rund um die Einstufung

Häufige Fragen zu Pflegegraden

Welche Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 12,5 Punkten), Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege (ab 90 Punkten). Entscheidend ist die Punktzahl aus der Begutachtung.

Wie viel Geld gibt es bei welchem Pflegegrad?

Pflegegeld für häusliche Pflege (Stand 2025): Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € monatlich. Dazu kommen je nach Situation Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag von 131 € und weitere Leistungen.

Wer legt den Pflegegrad fest?

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes (gesetzlich Versicherte) bzw. von Medicproof (privat Versicherte). Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Kann der Pflegegrad wieder aberkannt werden?

Ja, bei Wiederholungsbegutachtungen kann die Kasse den Pflegegrad herabstufen, wenn sich der Zustand nachweislich verbessert hat. Auch dagegen ist ein Widerspruch mit sachverständiger Unterstützung möglich.

Wie oft wird der Pflegegrad überprüft?

Ein einmal bewilligter Pflegegrad gilt in der Regel unbefristet. Die Pflegekasse kann aber Wiederholungsbegutachtungen ansetzen — vor allem, wenn die Erstbegutachtung eine Besserung erwarten ließ oder der Pflegegrad befristet bewilligt wurde. Eine feste Prüffrist gibt es nicht.