Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Leistung

Unabhängige Pflegeberatung nach SGB V §66 und SGB XI

Wer Pflege organisiert, kämpft mit Anträgen, Fristen und Fachbegriffen. Ich berate Pflegebedürftige und Angehörige unabhängig von Kassen und Trägern: welcher Pflegegrad realistisch ist, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie durchsetzen — auf Deutsch und Polnisch.

Womit ich Ihnen konkret helfe

  • Pflegegrad einschätzen: realistische Ersteinschätzung anhand der sechs Module — bevor Sie den Antrag stellen.
  • Begutachtung vorbereiten: was der MD fragt, welche Unterlagen bereitliegen sollten, wie ein Begutachtungstermin abläuft.
  • Leistungen ausschöpfen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung.
  • Bescheide verstehen: Ich übersetze Gutachten und Bescheide in klare Sprache und zeige die nächsten Schritte — bis hin zum Widerspruch.
  • Ansprüche nach SGB V §66: Beratung bei Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler und zur Unterstützungspflicht Ihrer Krankenkasse.

Kernfakt: Viele Familien lassen Leistungen liegen, die ihnen zustehen — allein der Entlastungsbetrag (131 € monatlich, Stand 2025) verfällt häufig ungenutzt.

Doradztwo po polsku

Jako rodowita Polka oferuję pełne doradztwo w języku polskim: wniosek o stopień opieki (Pflegegrad), przygotowanie do wizyty rzeczoznawcy MD, sprzeciw od decyzji kasy opiekuńczej oraz wszystkie świadczenia opiekuńcze w Niemczech. Umów się na bezpłatną rozmowę wstępną.

Ablauf der Beratung

  1. Kostenfreies Erstgespräch — wir klären Ihre Situation und was Sie erreichen wollen.
  2. Beratungstermin — bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Video; Sie erhalten eine klare Schritt-für-Schritt-Empfehlung.
  3. Umsetzung — auf Wunsch unterstütze ich bei Anträgen, begleite die Begutachtung oder erstelle ein unabhängiges Gutachten.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Was umfasst eine unabhängige Pflegeberatung?

Alles rund um Pflegeleistungen: welcher Pflegegrad realistisch ist, welche Leistungen Ihnen zustehen (Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege), wie Sie Anträge stellen und wie Sie sich auf die MD-Begutachtung vorbereiten.

Was bedeutet Beratung nach SGB V §66?

Nach §66 SGB V sollen Krankenkassen ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungs- und Pflegefehlern unterstützen. Ich berate Sie, welche Ansprüche in Betracht kommen und wie eine sachverständige Prüfung abläuft.

Beraten Sie auch Angehörige, die selbst pflegen?

Ja — pflegende Angehörige sind ein Schwerpunkt: von der Frage, welche Entlastungsangebote es gibt, über die Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen bis zur Vorbereitung auf Begutachtungen und Höherstufungsanträge.

Findet die Beratung bei mir zu Hause statt?

Wie Sie möchten: bei Ihnen zu Hause in Nürnberg und Umgebung, telefonisch oder per Video. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich.

Bieten Sie die Beratung auch auf Polnisch an?

Tak — całe doradztwo oferuję również w języku polskim: od wniosku o stopień opieki po przygotowanie do wizyty MD. Beratung und Schriftverkehr sind vollständig auf Polnisch möglich.