Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Wissen · Pflegeleistungen

Pflegeleistungen im Überblick: Was Ihnen wirklich zusteht

Pflegeleistungen sind mehr als das Pflegegeld: Wer einen Pflegegrad hat, kann bis zu sieben verschiedene Leistungsarten kombinieren — von der Sachleistung über Jahresbudgets bis zur Hilfsmittel-Pauschale. Hier finden Sie jede Leistung erklärt, mit aktuellen Beträgen und dem Hinweis, was in der Praxis am häufigsten verschenkt wird.

Alle Leistungen der Pflegeversicherung

Beträge Stand 2025. Die Leistungsbeträge werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst — verbindlich ist der aktuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Der häufigste Fehler: Leistungen liegen lassen

Aus meiner Beratungspraxis: Fast jede Familie, die zu mir kommt, nutzt mindestens eine Leistung nicht, die ihr zusteht. Spitzenreiter sind der Entlastungsbetrag (verfällt still zum 30. Juni des Folgejahres) und die Verhinderungspflege (viele wissen nicht, dass sie auch stundenweise abrufbar ist). Voraussetzung für fast alles ist der richtige Pflegegrad — ob Ihrer stimmt, zeigt der Pflegegradrechner in fünf Minuten.

Häufige Fragen zu Pflegeleistungen

Welche Pflegeleistungen gibt es?

Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege sind: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Kombinationsleistung, der Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sowie Tages- und Nachtpflege. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.

Ab welchem Pflegegrad gibt es welche Leistungen?

Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf-Zuschuss und Wohnraumanpassung. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Muss ich Pflegeleistungen jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Pflegegeld und Sachleistungen laufen nach Bewilligung dauerhaft. Budget-Leistungen wie Verhinderungspflege oder der Entlastungsbetrag erneuern sich jedes Kalenderjahr automatisch — abgerufen werden müssen sie aber aktiv, sonst verfallen sie.

Wer hilft mir, alle Ansprüche auszuschöpfen?

Als unabhängige Pflegesachverständige rechne ich im kostenfreien Erstgespräch durch, welche Kombination aus Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Jahresbudgets in Ihrer Situation das Maximum herausholt — unabhängig von Kassen und Anbietern.