Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Wissen · Pflegegrade

Module & Punkte: So wird der Pflegegrad berechnet

Der Pflegegrad ergibt sich aus sechs gewichteten Modulen des Begutachtungsinstruments — von Mobilität (10 %) bis Selbstversorgung (40 %). Am Ende steht eine Punktzahl von 0 bis 100. Hier verstehen Sie die Rechnung, mit der über Ihre Leistungen entschieden wird.

Die sechs Module im Überblick

ModulBereichGewichtungWas bewertet wird
1 Mobilität 10 % Positionswechsel, Halten, Umsetzen, Treppensteigen, Fortbewegen im Wohnbereich
2 Kognitive & kommunikative Fähigkeiten 15 %* Orientierung, Erkennen, Entscheidungen, Gespräche verstehen und führen
3 Verhaltensweisen & psychische Problemlagen 15 %* Unruhe, Ängste, Abwehr, nächtliche Aktivität, selbstschädigendes Verhalten
4 Selbstversorgung 40 % Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang — das gewichtigste Modul
5 Umgang mit Krankheit & Therapie 20 % Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Diäten, Hilfsmittelnutzung
6 Alltagsleben & soziale Kontakte 15 % Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Kontakte pflegen, vorausplanen

* Von Modul 2 und 3 fließt nur das Modul mit dem höheren Wert in die Rechnung ein.

Von Punkten zum Pflegegrad

GesamtpunkteErgebnis
unter 12,5kein Pflegegrad
12,5 – < 27Pflegegrad 1
27 – < 47,5Pflegegrad 2
47,5 – < 70Pflegegrad 3
70 – < 90Pflegegrad 4
90 – 100Pflegegrad 5

Kernfakt: Modul 4 (Selbstversorgung) bestimmt 40 % des Ergebnisses. Wer hier zu gut bewertet wird, verliert am meisten Punkte — genau dort setzen die meisten erfolgreichen Widersprüche an.

Warum professionelle Punktprüfung lohnt

Als Sachverständige rechne ich MD-Gutachten Modul für Modul nach: Wurden alle Einschränkungen erfasst? Ist die Selbstständigkeitsbewertung plausibel? Wurde das richtige der Module 2/3 gewertet? Oft liegen zwischen MD-Bewertung und korrekter Bewertung genau die Punkte, die über einen ganzen Pflegegrad entscheiden.

Häufige Fragen zur Punktberechnung

Wie werden die Punkte für den Pflegegrad berechnet?

In jedem der sechs Module wird die Selbstständigkeit bewertet und in Modulpunkte umgerechnet. Die Module fließen gewichtet in die Gesamtwertung ein — Selbstversorgung mit 40 % am stärksten. Die Summe (0–100 Punkte) bestimmt den Pflegegrad.

Warum zählt von Modul 2 und 3 nur eines?

Der Gesetzgeber wertet von den Modulen „kognitive Fähigkeiten" und „Verhaltensweisen" nur das mit der höheren Punktzahl — beide zusammen mit 15 % Gewicht. Das ist eine häufige Fehlerquelle in Gutachten, wenn das falsche Modul herangezogen wird.

Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?

Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkte, Pflegegrad 2: ab 27, Pflegegrad 3: ab 47,5, Pflegegrad 4: ab 70, Pflegegrad 5: ab 90 Punkte. Schon wenige Punkte entscheiden über hunderte Euro monatlich.

Zählt der Zeitaufwand der Pflegeperson noch?

Nein — seit 2017 zählt nicht mehr die Pflegezeit in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Entscheidend ist, was sie ohne Hilfe kann, nicht wie lange die Hilfe dauert.