Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel: von der 42 €-Box bis zum Badumbau

Pflegehilfsmittel stehen jeder zu Hause versorgten Person mit Pflegegrad 1 bis 5 zu — von der monatlichen 42 €-Pauschale für Verbrauchsmaterial über leihweise gestellte Pflegebetten und Hausnotruf bis zu 4.180 € Zuschuss für den Wohnungsumbau. Hier der komplette Überblick mit den Antragswegen.

Die 42 €-Pauschale: Verbrauchshilfsmittel jeden Monat

Nach §40 SGB XI erstattet die Pflegekasse monatlich bis zu 42 € (Stand 2025) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz. Voraussetzung sind lediglich ein Pflegegrad (1 genügt!) und häusliche Pflege. Am bequemsten läuft es über eine sogenannte Pflegebox: Anbieter stellen die Auswahl zusammen, liefern monatlich nach Hause und rechnen direkt mit der Kasse ab — für die Familie komplett kostenfrei.

Kernfakt: Die Pauschale ist eine „Nutzen oder verlieren"- Leistung — nicht abgerufene Monate verfallen. Über ein Jahr summiert sie sich auf 504 € an Material, das sonst privat gekauft würde.

Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Hausnotruf & Co.

  • Pflegebett mit verstellbarem Lattenrost und Aufrichthilfe
  • Hausnotruf: Basisdienst mit 25,50 € monatlicher Kassenpauschale (Stand 2025)
  • Lagerungshilfen gegen Druckgeschwüre
  • Toilettensitzerhöhung, Duschhocker, Badewannenlifter
  • Hilfsmittel zur Mobilität im Grenzbereich zur Krankenkasse (Rollator, Rollstuhl — dort per ärztlicher Verordnung)

Technische Hilfsmittel stellt die Pflegekasse bevorzugt leihweise; andernfalls gilt eine Zuzahlung von 10 %, gedeckelt auf 25 € je Hilfsmittel. Wichtig für den Antrag: Empfiehlt der Medizinische Dienst ein Hilfsmittel im Begutachtungs-Gutachten, gilt diese Empfehlung bereits als Antrag — es braucht dann keine separate ärztliche Verordnung mehr.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € Zuschuss

Für Umbauten, die die Pflege zu Hause erst möglich oder deutlich leichter machen, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2025): bodengleiche Dusche, Treppenlift, Rampen, Türverbreiterung, Entfernen von Türschwellen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, vervielfacht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 €. Und: Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich — etwa durch eine Höherstufung mit neuen Anforderungen — kann der Zuschuss für eine neue Maßnahme erneut fließen.

So gehen Sie vor

  1. Pauschale aktivieren: Pflegebox-Anbieter wählen oder Antrag bei der Kasse — einmalig, läuft dann monatlich.
  2. Bedarf an technischen Hilfsmitteln klären: mit Pflegedienst, Sanitätshaus oder im Begutachtungstermin ansprechen.
  3. Umbauten vor Baubeginn beantragen: Kostenvoranschlag einreichen und Bewilligung abwarten — nachträglich wird es schwierig.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse?

Zwei Kategorien: zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, FFP2-Masken) über die Monatspauschale von 42 € — und technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen oder Toilettensitzerhöhungen, die meist leihweise oder gegen geringe Zuzahlung gestellt werden.

Wie hoch ist die Pauschale für Pflegehilfsmittel?

42 € pro Monat (Stand 2025) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel — für alle Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege. Viele Anbieter liefern dafür monatlich eine fertige „Pflegebox" direkt nach Hause und rechnen selbst mit der Kasse ab.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Für die Verbrauchspauschale genügt ein einfacher Antrag bei der Pflegekasse (Anbieter übernehmen das meist komplett). Technische Hilfsmittel beantragen Sie mit Empfehlung des Pflegedienstes oder ärztlicher Verordnung — steht das Hilfsmittel im Gutachten des Medizinischen Dienstes, gilt das bereits als Antrag.

Was kostet mich ein Pflegebett oder ein Hausnotruf?

Technische Hilfsmittel werden bevorzugt leihweise gestellt; sonst gilt eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Beim Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse eine monatliche Pauschale von 25,50 € (Stand 2025) für den Basisdienst.

Gibt es Zuschüsse für den Umbau der Wohnung?

Ja — für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Türverbreiterung zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2025), bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zum Vierfachen. Verschlechtert sich die Situation später deutlich, kann der Zuschuss erneut gewährt werden.