Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Ratgeber

Haushaltshilfe bei Pflegegrad: So viele Stunden stehen Ihnen zu

Eine feste Stundenzahl pro Pflegegrad gibt es nicht — die Pflegekasse zahlt Budgets, keine Stunden. Wer die Töpfe richtig kombiniert, kommt bei Pflegegrad 2 auf etwa 15 Stunden professionelle Haushaltshilfe im Monat, bei Pflegegrad 3 auf rund 24. Hier rechne ich Ihnen die Ansprüche für jeden Pflegegrad vor — und zeige, wie Sie sie tatsächlich abrufen.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei welchem Pflegegrad?

Die kurze Antwort vorweg: Im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) steht nirgendwo „X Stunden Haushaltshilfe pro Pflegegrad". Es gibt stattdessen zwei Geldtöpfe, die Sie für Hilfe im Haushalt einsetzen können — den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (131 € monatlich, für alle Pflegegrade gleich) und die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Alltagsunterstützung umzuwandeln (§45a SGB XI, ab Pflegegrad 2). Wie viele Stunden daraus werden, hängt vom Stundensatz des Anbieters ab.

Pflegegrad Entlastungsbetrag 40 % der Sachleistung Budget gesamt ≈ Stunden (30 €/Std.)
Pflegegrad 1131 €131 €≈ 4 Std.
Pflegegrad 2131 €bis 318 €bis 449 €≈ 15 Std.
Pflegegrad 3131 €bis 598 €bis 729 €≈ 24 Std.
Pflegegrad 4131 €bis 743 €bis 874 €≈ 29 Std.
Pflegegrad 5131 €bis 919 €bis 1.050 €≈ 35 Std.

Beträge Stand 2025. Wichtig: Die 40-%-Umwandlung ist kein Geschenk obendrauf — sie verbraucht einen Teil Ihrer Pflegesachleistungen und kürzt anteilig das Pflegegeld. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie stark ein Pflegedienst bereits eingebunden ist.

Der Entlastungsbetrag: 131 € für jeden Pflegegrad

Den Entlastungsbetrag bekommt jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt wird. Er wird nicht ausgezahlt, sondern funktioniert als Kostenerstattung: Sie reichen die Rechnung des Anbieters bei der Pflegekasse ein — oder der Anbieter rechnet per Abtretungserklärung direkt ab. Einsetzbar ist er unter anderem für:

  • Haushaltshilfe: Putzen, Wäsche, Einkaufen, Kochen
  • Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Arztfahrten, Gesellschaft
  • Betreuungsgruppen und stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger
  • Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege (Eigenanteile)

Der häufigste Fehler: Der Entlastungsbetrag verfällt, wenn er bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht genutzt wurde. Nach Zahlen des GKV-Spitzenverbands bleibt ein großer Teil dieser Ansprüche jedes Jahr ungenutzt — bei 131 € monatlich sind das bis zu 1.572 € verlorene Unterstützung pro Jahr.

Wer darf die Haushaltshilfe stellen? (Anerkannte Anbieter & Nachbarschaftshilfe)

Über den Entlastungsbetrag abrechnen dürfen nur nach Landesrecht anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag" — ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste, Sozialstationen von Caritas, Diakonie oder AWO sowie zugelassene Serviceagenturen. In Bayern führt das Landesamt für Pflege das Register; dort ist auch die Nachbarschaftshilfe anerkennungsfähig: Eine Nachbarin oder ein Bekannter absolviert einen kurzen Kurs, lässt sich registrieren — und kann dann legal über die Pflegekasse abrechnen, typischerweise zu deutlich niedrigeren Stundensätzen als ein Pflegedienst. Aus 131 € werden so statt 4 schnell 10 oder mehr Stunden Hilfe im Monat.

Eine schwarz bezahlte Putzhilfe erstattet die Pflegekasse dagegen nie — und bei einem Schaden haftet niemand. Anerkennung lohnt sich für beide Seiten.

Die 40-%-Umwandlung: mehr Stunden ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung umwidmen — der sogenannte Umwandlungsanspruch. Das lohnt sich vor allem, wenn kein oder nur wenig Pflegedienst im Einsatz ist: Statt die Sachleistung verfallen zu lassen, finanzieren Sie damit Haushalt und Betreuung. Der Antrag ist ein formloses Schreiben an die Pflegekasse; die Umwandlung lässt sich monatlich anpassen. Wird der Pflegedienst zusätzlich auch für Pflege selbst genutzt, lässt sich das mit der Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung weiter kombinieren.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§38 SGB V)

Unabhängig vom Pflegegrad springt in Sondersituationen die Krankenkasse ein: Wenn der haushaltsführende Elternteil ins Krankenhaus muss oder schwer erkrankt und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, übernimmt die Kasse nach §38 SGB V vorübergehend eine Haushaltshilfe. Das ist ein eigener Anspruch neben der Pflegeversicherung — viele Familien kennen ihn nicht.

So gehen Sie konkret vor

  1. Pflegegrad klären: Ohne Pflegegrad kein Entlastungsbetrag. Noch keiner vorhanden? → Pflegegrad beantragen.
  2. Anerkannten Anbieter finden: Pflegekasse oder Landesamt für Pflege nach der Anbieterliste für Ihren Wohnort fragen — oder eine Person aus dem Umfeld als Nachbarschaftshilfe registrieren lassen.
  3. Abrechnung wählen: Abtretungserklärung unterschreiben (Anbieter rechnet direkt ab) oder Rechnungen sammeln und einreichen.
  4. Ab Pflegegrad 2 prüfen: Lohnt die 40-%-Umwandlung? Faustregel: je weniger Pflegedienst, desto eher ja.
  5. Guthaben im Blick behalten: Restbeträge des Vorjahres bis 30. Juni abrufen.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 stehen über den Entlastungsbetrag (131 €) plus die 40-%-Umwandlung der Pflegesachleistungen bis zu rund 449 € monatlich für Haushaltshilfe zur Verfügung. Bei einem üblichen Stundensatz von 30 € sind das etwa 15 Stunden im Monat — über die bayerische Nachbarschaftshilfe deutlich mehr.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 lassen sich Entlastungsbetrag (131 €) und bis zu 598 € umgewandelte Pflegesachleistungen kombinieren — zusammen rund 729 € monatlich, also etwa 24 Stunden professionelle Haushaltshilfe bei 30 € pro Stunde.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe?

Ja. Pflegegrad 1 gewährt zwar kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nach §45b SGB XI — genug für etwa 4 Stunden professionelle Haushaltshilfe oder deutlich mehr Stunden über anerkannte Nachbarschaftshilfe.

Muss die Haushaltshilfe von der Pflegekasse anerkannt sein?

Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag: ja. Die Pflegekasse zahlt nur für nach Landesrecht anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag" — in Bayern registriert beim Landesamt für Pflege. Eine privat bezahlte Putzhilfe ohne Anerkennung wird nicht erstattet.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort: Nicht genutzte Beträge sammeln sich im laufenden Kalenderjahr an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfällt das Guthaben ersatzlos — Millionen Euro bleiben so jedes Jahr ungenutzt.

Zahlt auch die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

In besonderen Fällen ja: Nach §38 SGB V übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn der Haushalt wegen Krankenhausaufenthalt oder schwerer Krankheit nicht weitergeführt werden kann und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Das ist unabhängig vom Pflegegrad.