Tipp 1: Führen Sie ein Pflegetagebuch
Mindestens ein bis zwei Wochen vor dem Termin: Wer hilft wann, wobei, wie lange — auch nachts. Eine Anleitung finden Sie im Artikel Pflegetagebuch führen.
Tipp 2: Legen Sie alle Unterlagen bereit
Diagnosen, Arzt- und Entlassbriefe, Medikamentenplan, Schwerbehindertenausweis, Liste aller Hilfsmittel. Der Gutachter darf nichts bewerten, was er nicht kennt.
Tipp 3: Holen Sie eine Pflegeperson dazu
Die Hauptpflegeperson gehört an den Tisch. Sie ergänzt, korrigiert und schildert, was die pflegebedürftige Person selbst herunterspielt.
Tipp 4: Schildern Sie den Alltag, nicht den besten Tag
Bewertet wird die Selbstständigkeit im normalen Alltag. Sätze wie „das geht schon irgendwie" kosten Punkte — sagen Sie stattdessen, wie es an schlechten Tagen wirklich läuft.
Tipp 5: Erwähnen Sie die Nächte
Nächtliche Toilettengänge, Umlagern, Beruhigen bei Unruhe: Nachthilfen werden am häufigsten vergessen — und fließen in mehrere Module ein.
Tipp 6: Machen Sie kognitive Einschränkungen konkret
„Etwas vergesslich" reicht nicht. Konkret wird es so: Herd bleibt an, Termine werden versäumt, Medikamente ohne Erinnerung vergessen, bekannte Wege nicht mehr gefunden.
Tipp 7: Überwinden Sie die Scham
Inkontinenz, Stürze, Ängste, Antriebslosigkeit — genau diese Themen sind punktrelevant. Was verschwiegen wird, existiert im Gutachten nicht.
Tipp 8: Führen Sie nichts vor
Wenn das Aufstehen nur unter Schmerzen oder mit Sturzrisiko gelingt, sagen Sie das — statt es unter Anstrengung zu demonstrieren. „Mit Anleitung möglich" und „selbstständig" sind zwei verschiedene Bewertungen.
Tipp 9: Bleiben Sie bei der Wahrheit
Nicht dramatisieren: Gutachter erkennen Übertreibung sofort, und sie kostet Glaubwürdigkeit. Der vollständige, ehrliche Alltag ist die stärkste Argumentation.
Tipp 10: Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll
Direkt nach dem Termin: Was wurde gefragt, was gezeigt, was gesagt? Falls der Bescheid zu niedrig ausfällt, ist das Protokoll Gold wert für den Widerspruch.
Extra-Tipp: Sie können sich von einer unabhängigen Sachverständigen auf den Termin vorbereiten oder dabei begleiten lassen — gerade bei Demenz und bei drohendem Widerspruchsverfahren zahlt sich das aus.