Woraus sich die Heimrechnung zusammensetzt
| Kostenblock | Wer zahlt |
|---|---|
| Pflegekosten | Pflegekasse (fester Betrag je Pflegegrad) + Bewohner (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, „EEE") |
| Leistungszuschlag auf den EEE | Pflegekasse: 15 % (1. Jahr), 30 % (2. Jahr), 50 % (3. Jahr), 75 % (ab 4. Jahr) |
| Unterkunft & Verpflegung | Bewohner |
| Investitionskosten, Ausbildungsumlage | Bewohner |
Die Kassenbeträge zu den Pflegekosten stehen in der Pflegegrad-Übersicht (z. B. 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4, Stand 2025). Wichtig zu wissen: Der pflegebedingte Eigenanteil ist innerhalb eines Heims für Pflegegrad 2–5 identisch — ein höherer Pflegegrad macht den Platz für die Familie nicht teurer, bringt aber der Einrichtung mehr Kassengeld für die Versorgung.
Wenn das Geld nicht reicht: die Reihenfolge
- Eigenes Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person — bis auf das Schonvermögen von 10.000 € (Ehepaare 20.000 €).
- Hilfe zur Pflege vom Sozialamt (SGB XII) für die Differenz.
- Elternunterhalt der Kinder — aber nur bei über 100.000 € Jahresbrutto des einzelnen Kindes (Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020); Schwiegerkind-Einkommen zählt nicht.
Kernfakt: Die Angst „das Sozialamt holt sich alles von den Kindern" ist seit 2020 überholt: Unter 100.000 € Jahresbrutto pro Kind findet kein Elternunterhalt statt. Vorsicht ist eher bei Schenkungen geboten — das Sozialamt kann Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückfordern.
Vor der Heim-Entscheidung: drei Stellschrauben prüfen
- Ist der Pflegegrad korrekt? Er ändert zwar den Eigenanteil im Heim nicht — aber er bestimmt sämtliche Leistungen der Alternativen: ambulant, Tages- und Kurzzeitpflege, Betreuung zu Hause. Ein Rechner-Durchlauf oder eine Höherstufung lohnt vor jeder Weichenstellung.
- Sind die Alternativen durchgerechnet? Ambulanter Dienst plus Kombinationsleistung, Tagespflege oder 24-Stunden-Betreuung — je nach Konstellation günstiger und gewünschter als das Heim.
- Stimmt die Versorgung im Heim? Nach dem Einzug gilt: Bei Anzeichen von Versorgungsmängeln nicht zögern — sachverständig prüfen lassen.
Häufige Fragen zu Pflegeheim-Kosten
Wie hoch sind die Pflegeheim-Kosten im Monat?
Der selbst zu zahlende Eigenanteil liegt im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr bei rund 3.000 € monatlich und mehr — je nach Bundesland und Einrichtung deutlich unterschiedlich. Er setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung, Investitions- und Ausbildungskosten.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Einen festen Betrag zu den reinen Pflegekosten je Pflegegrad (z. B. 1.855 € bei Pflegegrad 4, Stand 2025) — plus seit 2024 einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Wohndauer steigt: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr.
Ist der Eigenanteil bei höherem Pflegegrad höher?
Nein — das ist die häufigste Fehlannahme. Seit 2017 gilt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE): Innerhalb desselben Heims zahlen alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben pflegebedingten Eigenanteil. Ein höherer Pflegegrad verteuert den Heimplatz für die Familie also nicht.
Was passiert, wenn das Geld fürs Pflegeheim nicht reicht?
Dann springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege" ein — nach Einsatz von Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens (10.000 € pro Person). Kinder müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € Elternunterhalt zahlen (Angehörigen-Entlastungsgesetz); das Einkommen der Schwiegerkinder zählt nicht.
Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
Nur bei einem eigenen Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € — darunter greift der Elternunterhalt seit 2020 nicht mehr. Das Sozialamt prüft dies aktiv; Vermögen der Kinder bleibt weitgehend außen vor.