Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Ratgeber

Pflegegrad abgelehnt: Ihre Optionen

Eine Ablehnung ist häufig — und häufig falsch: Viele Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide haben Erfolg. Entscheidend sind die Ein-Monats-Frist und eine fachlich saubere Begründung. Das ist jetzt zu tun.

Schritt 1: Frist sichern — sofort Widerspruch einlegen

Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids. Ein formloser Zweizeiler an die Pflegekasse genügt: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach." Damit ist die Frist gewahrt und Sie haben Zeit für die Substanz.

Schritt 2: Das MD-Gutachten anfordern

Falls es dem Bescheid nicht beilag: Fordern Sie das vollständige Gutachten bei der Kasse an — das ist Ihr gesetzliches Recht. Ohne Gutachten wissen Sie nicht, wo Punkte verloren gingen.

Schritt 3: Das Gutachten fachlich prüfen lassen

Jetzt zählt Sachverstand: Wurden alle Einschränkungen erfasst? Stimmen die Bewertungen in den sechs Modulen? Wurde bei Demenz das richtige Modul gewertet? Ein unabhängiges Gegengutachten beantwortet genau das — mit neuer Punktberechnung als Begründung Ihres Widerspruchs.

Schritt 4: Wenn der Widerspruch scheitert — Klage

Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei. Mit einem fundierten Parteigutachten bestellen Gerichte häufig eine neue unabhängige Begutachtung. Spätestens hier lohnt eine Kanzlei für Sozialrecht — auf Wunsch arbeite ich direkt mit ihr zusammen.

Merksatz: Erst Frist wahren, dann Gutachten anfordern, dann fachlich begründen. Wer die Reihenfolge einhält, verliert keinen Anspruch.