Schritt 1: Frist sichern — sofort Widerspruch einlegen
Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids. Ein formloser Zweizeiler an die Pflegekasse genügt: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach." Damit ist die Frist gewahrt und Sie haben Zeit für die Substanz.
Schritt 2: Das MD-Gutachten anfordern
Falls es dem Bescheid nicht beilag: Fordern Sie das vollständige Gutachten bei der Kasse an — das ist Ihr gesetzliches Recht. Ohne Gutachten wissen Sie nicht, wo Punkte verloren gingen.
Schritt 3: Das Gutachten fachlich prüfen lassen
Jetzt zählt Sachverstand: Wurden alle Einschränkungen erfasst? Stimmen die Bewertungen in den sechs Modulen? Wurde bei Demenz das richtige Modul gewertet? Ein unabhängiges Gegengutachten beantwortet genau das — mit neuer Punktberechnung als Begründung Ihres Widerspruchs.
Schritt 4: Wenn der Widerspruch scheitert — Klage
Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei. Mit einem fundierten Parteigutachten bestellen Gerichte häufig eine neue unabhängige Begutachtung. Spätestens hier lohnt eine Kanzlei für Sozialrecht — auf Wunsch arbeite ich direkt mit ihr zusammen.
Merksatz: Erst Frist wahren, dann Gutachten anfordern, dann fachlich begründen. Wer die Reihenfolge einhält, verliert keinen Anspruch.