Warum es die Pflegestufen nicht mehr gibt
Bis Ende 2016 richtete sich die Pflegeversicherung nach dem sogenannten Zeitprinzip: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes stoppte, wie viele Minuten am Tag jemand bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigte. Daraus ergaben sich drei Pflegestufen — mindestens 90 Minuten täglich für Stufe I, bis hin zur „rund um die Uhr"-Versorgung in Stufe III. Wer zusätzlich unter einer eingeschränkten Alltagskompetenz litt, etwa durch Demenz oder eine geistige Behinderung, erhielt einen Zuschlag oder galt bei geringerem Zeitaufwand als „Pflegestufe 0".
Das Problem: Reines Minutenzählen bildete geistige und psychische Einschränkungen kaum ab. Jemand mit fortgeschrittener Demenz konnte körperlich fit sein und trotzdem rund um die Uhr Beaufsichtigung brauchen — im alten System blieb das oft unterbewertet. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) löste der Gesetzgeber zum 1. Januar 2017 das Zeitprinzip komplett durch das neue Begutachtungsinstrument (NBA) ab: Bewertet wird seitdem die verbliebene Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen — unabhängig davon, ob die Einschränkung körperlich oder geistig bedingt ist.
Pflegestufen-Tabelle: die offizielle Umrechnung zum Pflegegrad
Die Überleitung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Formel. Entscheidend war neben der bisherigen Pflegestufe, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz (kurz: PEA) förmlich festgestellt war:
| Bisherige Einstufung | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
|---|---|---|
| Pflegestufe 0 | — | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe I | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe II | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
| Pflegestufe III | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| Härtefall | Pflegegrad 5 | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe 0 setzte definitionsgemäß bereits eine eingeschränkte Alltagskompetenz voraus und existierte deshalb nur in dieser einen Variante.
Wie viel Geld gibt es bei den Pflegestufen heute? Diese Frage stellt sich nicht mehr direkt — maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Leistungen der fünf Pflegegrade. Die genauen Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag finden Sie auf den Seiten zu Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Kernfakt: Die Umstellung geschah automatisch zum 1. Januar 2017 — ohne neuen Antrag und ohne neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Wer schon eine Pflegestufe hatte, musste nichts weiter tun.
Wurde dadurch jemand schlechter gestellt?
Nein — und das war politisch gewollt. Der Gesetzgeber verankerte einen ausdrücklichen Bestandsschutz: Niemand durfte durch die Überleitung geringere Leistungen erhalten als zuvor unter der alten Pflegestufe. In der Praxis führte die Reform bei den meisten Betroffenen sogar zu spürbar höheren Leistungen — besonders bei Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen, die im alten Zeitmodell strukturell benachteiligt waren. Das war einer der erklärten Hauptzwecke des PSG II.
Was heißt das für Sie heute?
- Ein Antrag auf Pflegestufe ist heute nicht mehr möglich — Neuanträge gelten ausschließlich für einen Pflegegrad. Die Bezeichnung „Pflegestufe" existiert im Gesetz nicht mehr.
- Ihr Bescheid nennt seit 2017 ausschließlich den Pflegegrad; taucht dort noch „Pflegestufe" auf, handelt es sich um einen alten, historischen Bescheid.
- Verschlechtert sich Ihr Zustand seit der Umstellung, ist eine Höherstufung möglich — unabhängig davon, welche Pflegestufe früher galt.
- Zweifeln Sie an der übergeleiteten Einstufung, lohnt sich eine unabhängige Prüfung — insbesondere bei Demenz-Diagnosen, die im alten System oft zu niedrig bewertet wurden.
Häufige Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad
Wie viele Pflegestufen gibt es noch?
Keine mehr. Es gab früher drei reguläre Pflegestufen (I, II, III) plus die sogenannte Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die die Zeitgrenzen für Stufe I noch nicht erreichten, sowie den Härtefall als zusätzliche Kategorie für besonders aufwendige Pflege. Zum 1. Januar 2017 wurden alle Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Die Pflegestufe maß den Zeitaufwand für die Grundpflege in Minuten pro Tag und berücksichtigte kognitive Einschränkungen wie Demenz nur unzureichend. Der Pflegegrad misst stattdessen die verbliebene Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und bewertet damit körperliche und geistige Einschränkungen gleichermaßen.
Wurde meine Pflegestufe automatisch in einen Pflegegrad umgewandelt?
Ja. Zum Jahreswechsel 2016/2017 hat die Pflegekasse jede bestehende Pflegestufe ohne neuen Antrag und ohne neue Begutachtung automatisch in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet. Ein aktiver Antrag war nicht nötig.
Habe ich durch die Umstellung von der Pflegestufe zum Pflegegrad weniger Geld bekommen?
Nein. Der Gesetzgeber hat einen Bestandsschutz garantiert: Niemand durfte durch die Überleitung schlechter gestellt werden als vorher. Die meisten Betroffenen erhielten durch die neue Einstufung sogar höhere Leistungen als zuvor.
Gibt es noch Pflegestufen für Neuanträge?
Nein. Seit dem 1. Januar 2017 vergibt der Medizinische Dienst ausschließlich Pflegegrade nach dem neuen Begutachtungsinstrument. Ein Antrag auf „Pflegestufe" ist nicht mehr möglich — gemeint ist dann automatisch der Pflegegrad.