Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Pflegeleistungen

Pflegesachleistungen: Ihr Budget für den Pflegedienst

Pflegesachleistungen sind das Budget, mit dem ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt — je nach Pflegegrad bis zu 2.299 € monatlich (Stand 2025), direkt zwischen Dienst und Pflegekasse abgerechnet. Hier die Beträge, die Spielregeln und die zwei Wege, mit denen ungenutztes Budget nicht verfällt.

Pflegesachleistungen-Tabelle nach Pflegegrad

PflegegradSachleistung / Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 bis 796 € / Monat
Pflegegrad 3 bis 1.497 € / Monat
Pflegegrad 4 bis 1.859 € / Monat
Pflegegrad 5 bis 2.299 € / Monat

Beträge Stand 2025. Die Leistungsbeträge werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst — verbindlich ist der aktuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Was der Pflegedienst damit leistet

  • Körperbezogene Pflege: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Mobilisation, Toilettengänge
  • Behandlungspflegenahe Hilfen im Rahmen der Pflegeversicherung: Unterstützung bei Medikamenten, Beobachtung des Zustands
  • Pflegerische Betreuung: Beaufsichtigung, Beschäftigung, Begleitung im Alltag
  • Hilfen bei der Haushaltsführung: Kochen, Reinigen, Einkaufen im Rahmen der Einsätze

Abgerechnet wird meist in Leistungskomplexen („kleine Morgentoilette", „große Grundpflege" …), deren Preise sich zwischen Diensten unterscheiden — ein Preisvergleich vor Vertragsschluss zahlt sich aus, denn das Monatsbudget ist schneller aufgebraucht, als viele denken.

Zwei Wege, damit nichts verfällt

Ungenutzte Sachleistungen verfallen am Monatsende ersatzlos — außer Sie nutzen eine der beiden Gestaltungsmöglichkeiten:

  1. Kombinationsleistung (§38 SGB XI): Der nicht abgerufene Prozentsatz der Sachleistung wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt — ideal, wenn Pflegedienst und Familie sich die Versorgung teilen.
  2. 40-%-Umwandlung (§45a SGB XI): Bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets lassen sich für anerkannte Alltagsunterstützung umwidmen — etwa Haushaltshilfe und Betreuung, wenn gar kein klassischer Pflegedienst gebraucht wird.

Kernfakt: Bei Pflegegrad 4 entspricht das volle Sachleistungsbudget 1.859 € monatlich — über 22.000 € im Jahr. Wer aus Unwissen nur Pflegegeld (800 €) bezieht, obwohl teilweise professionelle Hilfe sinnvoll wäre, lässt real mehrere hundert Euro Versorgung pro Monat liegen.

So starten Sie mit einem Pflegedienst

  1. Pflegegrad prüfen: Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
  2. Dienste vergleichen: Vergleichslisten gibt es bei der Pflegekasse; auf Leistungskomplexe, Preise und Erreichbarkeit achten.
  3. Pflegevertrag schließen — mit klarem Leistungsplan; der Vertrag ist jederzeit kündbar, ein Dienstwechsel unkompliziert.
  4. Aufteilung festlegen: reiner Sachleistungsbezug, Kombination mit Pflegegeld oder 40-%-Umwandlung — das sollte gerechnet, nicht geraten werden.

Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI sind Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes, die die Pflegekasse direkt mit dem Dienst abrechnet — von Körperpflege über Medikamentengabe bis zu Betreuungsleistungen. „Sachleistung" heißt: Es fließt kein Geld an Sie, sondern eine Dienstleistung zu Ihnen nach Hause.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2025?

Pro Monat (Stand 2025): Pflegegrad 2: bis 796 €, Pflegegrad 3: bis 1.497 €, Pflegegrad 4: bis 1.859 €, Pflegegrad 5: bis 2.299 €. Pflegegrad 1 hat keinen Sachleistungsanspruch.

Was passiert mit nicht genutzten Sachleistungen?

Sie verfallen am Monatsende — es sei denn, Sie nutzen die Alternativen: die Kombinationsleistung (Rest wird anteiliges Pflegegeld) oder die 40-%-Umwandlung in Alltagsunterstützung. Ohne aktives Zutun bleibt ungenutztes Sachleistungsbudget einfach liegen.

Kann ich den Pflegedienst frei wählen?

Ja — jeder von den Pflegekassen zugelassene ambulante Dienst kommt infrage, und ein Wechsel ist jederzeit möglich. Vor Vertragsschluss lohnt der Vergleich der Leistungskomplexe und Preise; die Kasse stellt auf Anfrage Vergleichslisten bereit.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld ist eine Geldzahlung an die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die Pflegesachleistung ist die direkte Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst, abgerechnet zwischen Dienst und Kasse. Beides lässt sich über die Kombinationsleistung mischen.