Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Pflegeleistungen

Pflegegeld: Höhe, Anspruch und Auszahlung

Pflegegeld erhält, wer mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird — zwischen 347 € und 990 € monatlich (Stand 2025), steuerfrei und zur freien Verwendung. Hier die komplette Tabelle, die Voraussetzungen und die Pflichten, die viele nicht kennen.

Pflegegeld-Tabelle: die Beträge nach Pflegegrad

PflegegradPflegegeld / Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347 € / Monat
Pflegegrad 3 599 € / Monat
Pflegegrad 4 800 € / Monat
Pflegegrad 5 990 € / Monat

Beträge Stand 2025. Die Leistungsbeträge werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst — verbindlich ist der aktuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Pflegegrad 1 gewährt kein Pflegegeld — dort greifen stattdessen der Entlastungsbetrag und die Hilfsmittel-Leistungen.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Drei Voraussetzungen nach §37 SGB XI müssen zusammenkommen: mindestens Pflegegrad 2, Pflege zu Hause (nicht vollstationär im Heim) und die Sicherstellung der Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen — typischerweise Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbarn. Das Geld fließt an die pflegebedürftige Person selbst, die es frei weitergeben kann. Es ist steuerfrei, zählt nicht als Einkommen und muss nirgends abgerechnet werden.

Die Pflicht, die viele übersehen: der Beratungsbesuch

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI abrufen — durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch ist kostenfrei und dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Wird er versäumt, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen — einer der häufigsten vermeidbaren Geldverluste in der häuslichen Pflege.

Kernfakt: Pflegegeld gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung bei der Pflegekasse — nicht erst ab Bescheid. Wer den Antrag aufschiebt, verschenkt für jeden Monat bis zu 990 €.

Pflegegeld im Krankenhaus, im Urlaub, bei Verhinderung

  • Krankenhaus/Reha: Das Pflegegeld läuft die ersten 28 Tage in voller Höhe weiter, danach ruht es bis zur Entlassung.
  • Verhinderung der Pflegeperson: Während einer Verhinderungspflege wird das halbe Pflegegeld bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt.
  • Kurzzeitpflege: Auch während einer Kurzzeitpflege fließt das halbe Pflegegeld für bis zu acht Wochen jährlich weiter.

Absicherung für pflegende Angehörige

Oft übersehen: Die Pflegekasse zahlt für Pflegepersonen Renten- und Unfallversicherungsbeiträge, wenn sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegen und höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Das kostet nichts, muss aber über den „Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht" bei der Pflegekasse angestoßen werden.

Pflegegeld mit Pflegedienst kombinieren

Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen sich nicht aus: Über die Kombinationsleistung lässt sich beides anteilig mischen — der Pflegedienst übernimmt etwa die Körperpflege, und der ungenutzte Sachleistungsanteil fließt als anteiliges Pflegegeld an die Familie.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025/2026?

Pflegegeld pro Monat (Stand 2025): Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Eine für 2026 gesetzlich beschlossene Erhöhung gab es bislang nicht — verbindlich ist immer der aktuelle Bescheid der Pflegekasse.

Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?

Die pflegebedürftige Person selbst — nicht die Pflegeperson. Sie kann das Geld frei verwenden und gibt es in der Praxis meist als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weiter. Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Was ist der verpflichtende Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI?

Wer nur Pflegegeld (ohne Pflegedienst) bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wird der Besuch versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Wird das Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?

Ja — bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt der pflegebedürftigen Person läuft das Pflegegeld für die ersten vier Wochen (28 Tage) in voller Höhe weiter. Erst danach ruht die Zahlung bis zur Entlassung.

Bekommen pflegende Angehörige Rentenbeiträge?

Ja. Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und selbst nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung — zusätzlich zur Unfallversicherung während der Pflege.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, über die Kombinationsleistung nach §38 SGB XI: Der Pflegedienst rechnet einen Teil der Sachleistung ab, der ungenutzte Prozentsatz wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.