Gabriela Bortel Pflegesachverständige · Nürnberg

Ratgeber · Für Angehörige

Geld für pflegende Angehörige: alle 7 Quellen im Überblick

Geld für pflegende Angehörige fließt nicht als Gehalt, sondern über sieben verschiedene Töpfe — vom weitergereichten Pflegegeld über Rentenbeiträge bis zu Lohnersatz und Steuervorteilen. Wer alle kennt und kombiniert, sichert sich schnell mehrere hundert Euro monatlich plus Altersvorsorge. Hier die komplette Liste.

1. Pflegegeld: die Basis (347–990 € monatlich)

Das Pflegegeld erhält formal die pflegebedürftige Person — in der Praxis gibt sie es ganz oder teilweise an die Pflegeperson weiter, als Anerkennung der Leistung. Bei naher Angehörigen-Pflege ist das regelmäßig steuerfrei (§3 Nr. 36 EStG). Je nach Pflegegrad sind das 347 bis 990 € im Monat (Stand 2025).

2. Rentenbeiträge von der Pflegekasse

Der am meisten unterschätzte Posten: Die Pflegekasse zahlt für Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich an mindestens 2 Tagen pflegen und selbst höchstens 30 Stunden arbeiten. Über Jahre summiert sich das zu spürbaren Rentenansprüchen — kostenlos, aber nur auf Antrag (Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse).

3. Unfall- und Arbeitslosenversicherung

Während der Pflegetätigkeit sind Sie beitragsfrei gesetzlich unfallversichert — auch auf den Wegen. Geben Sie den Job für die Pflege ganz auf, zahlt die Pflegekasse zudem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, damit nach der Pflegezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

4. Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz im Akutfall

Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, dürfen Sie der Arbeit bis zu 10 Arbeitstage fernbleiben — mit Pflegeunterstützungsgeld von rund 90 % des Nettolohns aus der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, seit 2024 pro Kalenderjahr nutzbar. Wie der Akutfall insgesamt organisiert wird, zeigt die 14-Tage-Checkliste „Plötzlich Pflegefall".

5. Vergütung über die Verhinderungspflege

Vertreten Sie die eigentliche Pflegeperson, können Sie über die Verhinderungspflege vergütet werden: bis zum 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes plus Fahrtkosten und nachgewiesenem Verdienstausfall — aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.

6. Steuervorteile: Pflegepauschbetrag & Co.

Der Pflegepauschbetrag bringt 600 bis 1.800 € Steuerminderung pro Jahr — belegfrei. Alternativ oder ergänzend: tatsächliche Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung und haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a EStG) für bezahlte Hilfen.

7. Freistellung mit Absicherung: Pflegezeit & Familienpflegezeit

Wer beruflich kürzertreten muss, hat Rechtsansprüche auf Freistellung mit Kündigungsschutz und zinslosem Darlehen — die Details stehen im Artikel Pflegezeit & Pflegeurlaub.

Kernfakt: Fast alle sieben Quellen setzen denselben Schlüssel voraus: den richtigen Pflegegrad. Eine zu niedrige Einstufung kostet nicht nur Pflegegeld, sondern kaskadiert durch Rentenbeiträge, Pauschbetrag und Budgets — schnell vierstellig pro Jahr.

Häufige Fragen zu Geld für pflegende Angehörige

Bekommen pflegende Angehörige ein Gehalt?

Ein klassisches Gehalt von der Pflegekasse gibt es nicht. In der Praxis fließt Geld über das Pflegegeld (347–990 € monatlich), das die pflegebedürftige Person erhält und üblicherweise weitergibt — plus Rentenbeiträge, Verhinderungspflege-Vergütung, Lohnersatz bei Auszeiten und Steuervorteile. Richtig kombiniert kommen erhebliche Beträge zusammen.

Bekomme ich Rente für die Pflege von Angehörigen?

Ja: Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, für den zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge — je nach Pflegegrad und Leistungsart bis auf dem Niveau eines mittleren Einkommens. Der Antrag läuft über einen Fragebogen bei der Pflegekasse.

Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Eine Lohnersatzleistung für die bis zu 10 Arbeitstage kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, wenn ein Angehöriger akut pflegebedürftig wird: rund 90 % des Nettolohns, gezahlt von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Seit 2024 kann es pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, nicht mehr nur einmalig je Pflegefall.

Kann ich als Tochter oder Sohn für Verhinderungspflege bezahlt werden?

Ja — übernehmen Sie die Vertretung einer anderen Pflegeperson, erstattet die Kasse bis zum 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes, zusätzlich nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zur Budgetgrenze des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 €.

Ist das weitergereichte Pflegegeld steuerpflichtig?

Bei nahen Angehörigen, die aus sittlicher Pflicht pflegen, ist weitergereichtes Pflegegeld regelmäßig steuerfrei (§3 Nr. 36 EStG). Zur Wechselwirkung mit dem Pflegepauschbetrag lohnt ein genauer Blick — siehe meinen Artikel zum Pflegepauschbetrag.